Wer mit unabhängiger Beratung wirbt, aber nicht alle am Markt befindlichen Produkte berücksichtigt oder als Leistungserbringer zugleich Hersteller ist, widerspricht sich mitunter selbst. Ich verkaufe nichts, sondern berate mit meiner Expertise. Trotzdem arbeite ich mit einigen Hilfsmittelanbietern eng zusammen, was jedoch nicht bedeutet, dass ich Sie zwingend über diese versorgen lassen muss. Mein Beratungsangebot ist davon unabhängig und deshalb fällt hierfür eine Gebühr an, so verdiene ich nichts am unmittelbaren Verkauf eines Produkts.
Aus Transparenzgründen muss ich erwähnen, dass ich derzeit für die LUCAS components GmbH (VisioBraille) und die Rehan Medizingeräte Handels GmbH tätig bin. Gelegentlich erfolgen Auftragsarbeiten auch für andere Unternehmen, siehe Produktion akustischer Anleitungen. Sofern Sie bereits anderweitig beraten wurden, stelle ich Ihnen meine Expertise übrigens als gutachterliche Zweitmeinung zur Verfügung.
Meine Philosophie
Als selbst Betroffener verfolge ich einen ganzheitlichen Beratungsansatz im Gegensatz zu Augenoptikern oder Orthoptisten, denn mir geht es konkret um die Wiederherstellung Ihrer Selbständigkeit und nicht um Ihr Augenleiden. Daher schaue ich auf Ihre ganz individuellen Bedürfnisse und wähle mit Ihnen zunächst die Kategorien von Hilfsmitteln aus, die Sie abhängig von Ihrer Augenerkrankung bestmöglich unterstützen können. Weil ich ebenfalls in meinem Alltag auf unterschiedlichste Blindenhilfsmittel angewiesen bin und immer wieder an Entwicklungen beteiligt war, kommt Ihnen auch meine Praxiserfahrung zu Gute.
Wie läuft eine individuelle Hilfsmittelberatung ab?
Hier finden Sie eine Übersicht über einen typischen Ablauf einer Hilfsmittelberatung:
- Zunächst lerne ich Sie und Ihre ganz persönliche Situation, Bedürfnisse und Schwierigkeiten kennen und kann auf diese Weise grob einschätzen, welche Hilfsmittel für Sie überhaupt sinnvoll sein können.
- Jetzt wird es ungewöhnlich, denn während Ihnen Beratungsstellen ab diesem Zeitpunkt schon Blindenhilfsmittel vorführen, schauen wir zunächst, welche einfachen und bereits "bezahlten Blindenhilfen" Sie bereits besitzen und vielleicht gar nichts davon wissen: Computer- und Smartphonevergrößerung, Apps für smarte Haushaltsgeräte, Unterstützung durch künstliche Intelligenz und so weiter.
- Erst jetzt erhalten Sie einen groben Marktüberblick und welche Sparten von Hilfsmitteln für Sie geeignet sind. Das gilt natürlich auch für Ihren Arbeitsalltag, denn auch hier müssen Ihre Einschränkungen ausgeglichen werden.
- Wenn wir uns konkreten Produkten angenähert haben, organisiere ich für Sie die Folgeberatung und -Versorgung durch den passenden Berater oder Lieferanten von dem ich glaube, dass er Ihren Anforderungen am Ehesten entspricht. Sie zahlen bei mir nur diese Beratungsleistung, alles Weitere erledigt dann der Lieferant für Sie. Trotzdem bleibe ich weiterhin Ihr Ansprechpartner und kann in bestimmten Fällen auch die Auslieferung und Einweisung durchführen (gilt für den Bereich Marburg und Gießen).
Diese Leistungen finden in folgenden Bereichen Anwendung:
- Privatversorgung: Hilfsmittel wie elektronische Lupen, Bildschirm- oder Vorlesegeräte, Screenreader, Braillezeilen und vieles mehr.
- Schule und Studium: Konzeption von stationären und mobilen Arbeitsplätzen ausgerichtet an Ihr akademisches Umfeld, Finanzierungsfragen und Schulungen.
- Berufsalltag: Behindertengerechte Arbeitsplätze ausgerichtet an Ihren Beruf und Ihre individuelle Sehbeeinträchtigung oder Blindheit, Sicherheitsberatung und Finanzierungsfragen, gilt auch für Existenzgründer.
Zweitmeinung/Gegengutachten
Sie haben ein Hilfsmittel beantragt, der Kostenträger hat die Versorgung abgelehnt und auf Grundlage Ihres Widerspruchs erfolgte ein Gutachten des medizinischen Dienstes oder einer anderen Stelle. Hierbei kann ich Sie mit einem Gegengutachten oder einer Zweitmeinung unterstützen und die Argumentationskette versuchen aufzubrechen. Nach meinen Erfahrungen stützen sich solche Gutachten auf Aktenlage und berücksichtigen selten den tatsächlichen Bedarf oder gehen konkret auf Ihre Individuelle Lebenssituation ein. Im Zuge vieler Klagen hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass weder das Medizinprodukteverzeichnis rechtlich bindend ist, noch dass eine Beurteilung ohne individuelle Berücksichtigung erfolgen sollte. In diesem Zusammenhang gelang es mir in nahezu allen Fällen, derartige Gutachten zu entkräften und auf eine positive Entscheidung einer Hilfsmittelversorgung hinzuwirken. In solch einem Fall können Sie die entstandenen Kosten als Auslage beim zuständigen Träger geltendmachen.
Grundvoraussetzung dafür ist allerdings, dass ein Bedarf Ihrerseits nachfollziehbar begründet werden wurde.
Natürlich kann ich keine Erfolgsgarantien versprechen, zumal individuelle Einzelfallentscheidungen je nach Situation grundsätzlich zu einer Ablehnung führen können. In solchen Fällen bliebe Ihnen die Möglichkeit der Klage vor einem Sozialgericht, für die keine Anwaltspflicht Ihrerseits besteht. Neben der Marburger Rechtsberatung des deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands e.V. können solche Klagen dennoch von jedem Anwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht durchgeführt werden, allerdings fehlt auch hier das nötige Fachwissen. Daher unterstütze ich im Verlauf auch Ihre Rechtsvertretung mit fachkundigen Argumenten, die Ihnen im Streitfall helfen können. Primär empfehle ich allerdings die RBM in Marburg, weil hier die Erfahrungen vor bundesdeutschen Sozialgerichten bestehen, sofern ein Gegengutachten meinerseits nicht zum Erfolg führen sollte.
Preisübersicht
Kosten entstehen ausschließlich dann, wenn Aufträge nicht durch einen Dritten erfolgen. Beratungen durch beispielsweise die Rehan Medizingeräte Handels GmbH oder VisioBraille der LUCAS Components GmbH sind für Sie natürlich komplett kostenfrei. Aufträge darüber hinaus, wie Beratungen zu anderen Produkten oder individuell vereinbarte Schulungen, werden gemäß folgender Übersicht gesondert berechnet. In solchen Fällen werden Sie ausdrücklich und transparent zuvor informiert und brauchen sich keine Sorgen über unaufgeforderte Rechnungstellung machen, dies entspräche auch nicht meiner Grundhaltung. Ansonsten gelten die folgenden Preise:
- Die Erstberatung ist immer kostenfrei, ob telefonisch oder persönlich in meinen Räumlichkeiten. Bei Ihnen vor Ort werden die üblichen Stundensätze berechnet.
- Persönliche Folgetermine auch vor Ort werden mit €70,- für die erste Stunde berechnet, anschließend je €35,- in halbstündlichen Intervallen.
- Folgetermine per Telefon werden mit €50,- je vollendete Stunde berechnet.
- Bei Gegengutachten werden €50,- je vollgeschriebener Seite in Rechnung gestellt, allerdings kann selbst bei Erfolg nicht garantiert werden, dass ein Kostenträger Ihre Auslagen erstatten wird.
Datenschutzhinweise
Alles, was Sie mir persönlich anvertrauen, verbleibt unter uns. Allerdings werde ich Ihre Daten in bestimmten Versorgungsfällen den betreffenden Hilfsmittellieferanten weitergeben müssen, worüber ich Sie stets im Vorfeld und ganz konkret informieren werde. Dazu zählen insbesondere personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, sowie in der Beratung vorgeschlagene Hilfsmittel, gegebenenfalls die Augenerkrankung, Arbeitsplatz und zuständiger Kostenträger. Sofern Sie dies nicht wünschen, können Sie natürlich auch selbst aktiv werden und die jeweiligen Hersteller informieren. Gutachten werden auf Grundlage meines geistigen Eigentums als spätere Referenz aufbewahrt. Alle anderen Unterlagen und vertrauliche Informationen werden nach Erfüllung des Auftrags und abschließender Rechnungsstellung dauerhaft gelöscht.
Sofern noch Fragen offen sind, kontaktieren Sie mich gerne: 06426 863000
