Nichts ist aussagekräftiger als ein Foto. Wenn Sie aber einen Solisten fotografieren, müssen Sie sich die Klangkunst dazu denken. Ein Video hingegen ist ein guter Kompromiss, aber meistens leidet die Tonqualität. Auch wenn Bewegtbilder heutzutage dominieren, gibt es gute Gründe für rein akustische Aufzeichnungen. Aufführungen lassen sich entweder komplex mikrofonieren und nachbearbeiten, oft reicht aber auch ein authentischer und hochwertiger Mitschnitt aus der Nähe. Dieser kann bereits so gut sein, dass eine Nachbearbeitung gar nicht mehr notwendig ist. Im Ergebnis entsteht ein unvergleichliches und authentisches Klangergebnis, das alle Nuancen des Originals vermittelt. Es sind mehrere Aufzeichnungsverfahren möglich:
- Stereophonie. Die RODE TF-5 sind fantastische Kleinmembran-Kondensatormikrofone, welche direkt vor dem Solisten oder des Ensembles positioniert werden. Der für hochwertige Klassikaufnahmen bekannte Tony Faulkner zeichnet für diese herausragenden Mikrofone verantwortlich, welche die Emotionen greifbar und plastisch einfangen, so dass keine Nachbearbeitung mehr nötig ist. Ooptional lässt sich die Raumatmosphäre mit zwei Kugeln vom Typ RODE NT55 einfangen.
- Binaurale Aufzeichnung. Hierbei wird ein Kopfmikrofon verwendet, die akustische Abbildung ähnelt dem Aufführungsort. Wird zum Anhören ein Kopfhörer verwendet, entsteht ein wahrhaftig dreidimensionaler Klangeindruck.
Hören Sie als Klangbeispiel eine kurze Sequenz aus dem ersten Satz der Suite Gothique von Léon Boëllmann, aufgenommen in der Marburger Elisabethkirche. Die Aufzeichnungen erfolgen in Studioqualität bis 24 Bit, die Ausgabe ist in allen gängigen Formaten möglich. Lassen Sie sich beraten, welches Format für Ihren Einsatzzweck sinnvoll ist.
Preise und Konditionen
Es wird lediglich die tatsächliche Aufzeichnungsdauer berechnet, die Kosten enthalten die Nachbereitung und Ausgabe im gewünschten Zielformat. Je 30 Minuten fallen €75,- an, die erste Stunde wird voll berechnet, danach jede vollendete halbe Stunde. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Beteiligten mit der Aufzeichnung einverstanden sind. Der Mitschnitt urheberrechtlich geschützter Darbietungen ist ausgeschlossen, hierüber berate ich Sie gerne. Sollte sich am Ort der Darbietung herausstellen, dass eine Aufzeichnung aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht erfolgen kann, die ich nicht zu vertreten habe, behalte ich mir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu €200,- vor.