Nichts ist aussagekräftiger als ein Foto. Wenn Sie aber einen Solisten fotografieren, müssen Sie sich die Klangkunst jedoch vorstellen. Ein Video hingegen ist zwar ein guter Kompromiss, aber meistens leidet die Tonqualität. Auch wenn Bewegtbilder heutzutage dominieren, gibt es gute Gründe für rein akustische Mitschnitte, vor Allem unter Berücksichtigung des Urheberrechts. Aufführungen lassen sich entweder komplex mikrofonieren und nachbearbeiten, oft reicht aber auch ein authentischer und hochwertiger Mitschnitt aus der Nähe. Dieser kann bereits so gut sein, dass eine Nachbearbeitung gar nicht mehr notwendig ist. Im Ergebnis entsteht ein unvergleichliches und authentisches Klangerlebnis, das alle Nuancen des Originals vermittelt. Es sind mehrere Aufzeichnungsverfahren möglich:

Hören Sie als Klangbeispiel eine kurze Sequenz aus dem ersten Satz der Suite Gothique von Léon Boëllmann, aufgenommen in der Marburger Elisabethkirche. Die Aufzeichnungen erfolgen in Studioqualität bis 32 Bit Floating Point bei maximal 192 kHz, die Ausgabe ist in allen gängigen Formaten möglich. Lassen Sie sich beraten, welches Format für Ihren Einsatzzweck sinnvoll ist.

Preise und Konditionen

Es wird lediglich die tatsächliche Aufzeichnungsdauer berechnet, die Kosten enthalten die Nachbereitung und Ausgabe im gewünschten Zielformat. Je 30 Minuten fallen €75,- an. Die erste Stunde wird voll berechnet, danach €35,- in halbstündlichen Intervallen. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Beteiligten mit der Aufzeichnung einverstanden sind. Der Mitschnitt urheberrechtlich geschützter Darbietungen ist ausgeschlossen, hierüber berate ich Sie gerne. Sollte sich am Ort der Darbietung herausstellen, dass eine Aufzeichnung aus rechtlichen oder sonstigen nicht mir zu vertretenden Gründen nicht erfolgen kann, behalte ich mir eine Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu €200,- vor.