Inzwischen gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Hilfsmittel, die sich im Medizinprodukteverzeichnis kaum abbilden lassen. Besonders moderne, KI-gestützte Produkte, neuartige Brillenkonzepte und Orientierungslösungen fordern die Kostenträger auf unterschiedliche Weise. Einerseits sind es die Hersteller, die ihr Produkt finanziert wissen wollen, andererseits die Kunden, die sich ein Produkt nicht leisten können und um die Kostenübernahme bitten.

Die daraus resultierenden Probleme sind vielfältig. Kunden, besonders ohne technischen Background, können im Rahmen einer Vorführung oder Testung oft nicht bewerten, ob ein Hilfsmittel wirklich nützlich ist. Die Hersteller wiederum versprechen notfalls mit Influencern eine Qualität, deren praktische Belegbarkeit nicht selten fehlen. Die Folge ist ein Verlassen auf die Eintragung im Medizinprodukteverzeichnis, deren theoretische Voraussetzungen die praktische Nutzung nicht garantiert. So fielen mir auf Anhieb Hilfsmittel ein, die sich nach Jahren der Finanzierung schlussendlich als wenig hilfreich erwiesen und die Wiedereinsatzlager füllen und auf der europaweit größten Fachmesse SightCity finden sich so viele unfertige Produkte wie noch nie.

Was nützt Ihnen meine Expertise?

Wie hoch sind die Kosten?

Die Preise richten sich nach dem Produktwert und Aufwand. Im Regelfall werden 50 % des Listenpreises fällig, jedoch maximal nur 1.000 Euro pro überprüften Hilfsmittel, somit reduzieren sich die Kosten bei einem Marktwert von 5.000 Euro auf nur 20 %. Dies lohnt sich bei einem untauglichen Produkt, welches im Rahmen von drei Einzelfallentscheidungen bewilligt wurde und nicht entsprechend genutzt werden kann. Beachten Sie unbedingt, dass eine Eintragung im Medizinproduktekatalog nur die Rahmenbedingungen, nicht aber die technische Funktion berücksichtigt.

Sie sind sich unsicher?

Eventuell ist mir ein bestimmtes Produkt bereits geläufig oder aufgrund anderer Gelegenheiten bereits begegnet. Dies ermitteln wir in einem telefonischen und kostenlosen Vorgespräch. Sofern hierfür eine schriftliche Bestätigung oder Begutachtung gewünscht wird, ist diese zu einem Pauschalpreis von 250,- Euro möglich.

Sachverständigentätigkeiten bei Gericht

Gerne trete ich auch für Sie als nicht vereidigter Sachverständiger ein, hierzu erstelle ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Aufwand, entsprechende Erfahrungen sind vorhanden.