Stand: 1. November 2025

§ 1 - Geltungsbereich

  1. Für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit juristischen und natürlichen Personen, im Folgenden geschlechtsneutral als Kunde, Auftraggeber oder Community-Mitglied bezeichnet, gelten die nachstehend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  3. Der Kunde erkennt die folgenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte als verbindlich an, sofern sie wirksam in den Vertrag mit einbezogen wurden, beispielsweise bei schriftlichem Angebot.
  4. Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Webseite veröffentlichte Fassung dieser AGB, Änderungen betreffen ausschließlich zukünftige Vertragsverhältnisse.
  5. Vertragspartner ist der Einzelunternehmer Stephan Merk, Erfüllungsort ist Fronhausen (Lahn), Gerichtsstand ist Marburg (Lahn).

§ 2 - Angebot und Preisgestaltung

  1. Die Angebote sind in die Bereiche Computerservice, Audioproduktion, Reha-Technik (https://stephan-merk.de), journalistische Auftragsarbeiten und die merkst.de-Community (https://merkst.de) untergliedert.
  2. Die Inhalte der Angebotsseiten werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, dennoch kann keine Gewähr für deren Vollständigkeit und Aktualität übernommen werden.
  3. Die Preise sind den jeweiligen Angebotsseiten zu entnehmen, Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
  4. Individuelle Angebote sind stets freibleibend und auf die jeweils angegebene Gültigkeitsdauer begrenzt, Ein Angebot stellt noch keine verbindliche Leistungszusage dar, die Annahme eines schriftlichen Angebots bedarf ebenfalls der Schriftform.
  5. Arbeitsleistungen sind nicht an eine Erfolgsgarantie gebunden, die erste Stunde wird stets voll berechnet, ab dann erfolgt eine Abrechnung in halbstündlichen Intervallen, ausgenommen davon sind Pauschalen.

§ 3 - Versand und Lieferung

  1. Falls erforderlich erfolgt der Versand mit ausreichender Transportversicherung zu Lasten des Kunden, ein reiner Warenverkauf im Sinne des Fernabsatzrechts findet nicht statt.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Annahme auf offensichtliche Transportschäden zu überprüfen und diese unverzüglich dem Transporteur zu melden oder die Annahme zu verweigern.
  3. Der Kunde hat die Ware auch auf Unversehrtheit zu prüfen, etwaige Schäden sind zur Wahrung von Ansprüchen gegenüber dem Transporteur und der Versicherung unverzüglich und dokumentiert anzuzeigen, die gesetzlichen Gewährleistungsregeln bleiben hiervon unberührt.
  4. Eine verspätete Schadensanzeige kann zu einer Einschränkung der Ansprüche führen, die Beweislast für die Unversehrtheit der Ware liegt beim Kunden.
  5. Für gelieferte Softwareprodukte, insbesondere solche mit Lizenzschlüssel oder digitaler Bereitstellung, besteht kein Widerrufsrecht nach Öffnung der Versiegelung oder Aktivierung der Lizenz. Mit dem Beginn der Nutzung oder Installation gilt die Leistung als erbracht.
  6. Der Kunde erkennt an, dass bei digitalen Inhalten gemäß § 356 Abs. 5 BGB das Widerrufsrecht erlischt, sobald mit der Ausführung begonnen wurde und er ausdrücklich zugestimmt hat.
  7. Es erfolgt kein Inverkehrbringen von Batterien im Sinne des Batteriegesetzes; daher besteht keine Verpflichtung zur Rücknahme oder Kennzeichnung.

§ 4 - Abrechnung und Rechnungsstellung

  1. Gemäß § 4 Nr. 19a UStG bin ich von der Umsatzsteuer befreit und daher nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
  2. Die Fälligkeit für angefallene Dienstleistungen erfolgt unmittelbar nach Rechnungsstellung, Verzug tritt gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB ohne Mahnung ein, sofern ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin vereinbart wurde oder sich dieser aus der Rechnung ergibt.
  3. Als Leistungserbringer bin ich nicht verpflichtet, elektronische Rechnungen im Sinne der EU-Norm EN 16931 zu erstellen oder an elektronischen Abrechnungsverfahren teilzunehmen.
  4. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich in Papierform oder als PDF-Datei per E-Mail.
  5. Eine Teilnahme an gesonderten elektronischen Abrechnungsportalen oder Online-Plattformen der Kostenträger ist ausgeschlossen.
  6. Kostenträger erkennen mit Auftragserteilung ausdrücklich an, dass eine Rechnungskürzung zu meinem Nachteil unzulässig ist, sofern keine gesetzliche Grundlage gemäß § 17c Abs. 2a Satz 1 KHG oder ein begründetes Prüfergebnis des Medizinischen Dienstes nach § 275 SGB V vorliegt.

§ 5 - Computerservice (Merk-Computer)

  1. Bei Auftragsarbeiten an technischen Einrichtungen des Kunden erfolgen diese mit größtmöglicher Sorgfalt.
  2. Dem Kunden ist bekannt und er willigt ein, dass unter Umständen zur Bedienung ein externes Bildschirmausleseprogramm (Screenreader) auf dem Computer mit Administrationsrechten ausgeführt werden muss.
  3. Angebote von Hard- und Softwareprodukten erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der Erfordernis des Kunden und werden individuell als Bestandteil eines Serviceauftrags beschafft (beispielsweise notwendige Ersatzteile), ein Warenhandel darüber hinaus ist ausgeschlossen.
  4. Servicearbeiten erfolgen nach Maßgabe der betrieblichen Gegebenheiten, so dass eine Gewährleistung für einen bestimmten Erfüllungstermin oder -Ort nicht gewährt werden kann.
  5. Im Falle von Problemen, die durch den Kunden nach einer Computerwartung festgestellt werden, erfolgt eine kostenfreie Nachbesserung nur dann, wenn diese bereits vor dem Auftrag mitgeteilt wurden.
  6. Schadenersatzansprüche an defekter Hardware nach einer fehlgeschlagenen Reparatur werden nur anerkannt, wenn der Kunde zweifelsfrei nachweisen kann, dass ein Defekt ausschließlich durch die Wartung oder Reparatur verursacht wurde, die Schadenshöhe ist auf den Zeitwert der beschädigten Hardware beschränkt und umfasst keine Verbrauchsteile wie Akkus oder Datenträger.
  7. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für eine vollständige Datensicherung vor Übergabe des Geräts, eine Haftung für verlorene oder beschädigte Dateien, insbesondere mit persönlichem oder unwiederbringlichem Inhalt, ist ausgeschlossen.
  8. Sofern bei defekten Datenträgern eine Sicherung nicht möglich war oder der Kunde keine Kenntnis über den Defekt erlangen konnte, kann eine Datenrettung zu Lasten des Kunden durch externe Dienstleister erfolgen, sofern die Daten nicht selbst wiederherstellbar sind.
  9. Zur Wartung benötigte Kennwörter sind vorher abzuändern oder zu entfernen, andernfalls können diese für die Dauer der Wartung sicher hinterlegt und anschließend gelöscht werden, sie unterliegen den geltenden Datenschutzbestimmungen.
  10. Schadhafte oder systemkritische Anwendungen können ohne Rücksprache entfernt werden, sofern sie nachweislich die Stabilität oder Sicherheit des Systems beeinträchtigen und keine Nutzerdaten enthalten.
  11. Der Kunde hat bei der Rücknahme sicherzustellen, dass das ihm ausgehändigte Gerät ordnungsgemäß funktioniert.

§ 6 - Audioproduktion (MerkAudio)

  1. Die Produktion von Audiobeiträgen und akustischen Anleitungen erfolgt im Rahmen der künstlerischen Gestaltungsfreiheit und nach Maßgabe der technischen Gegebenheiten.
  2. Der Auftraggeber erhält während oder nach der Produktion ein Belegexemplar, bei Abnahme übergeht das Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht erst nach vollständig beglichener Rechnung an den Auftraggeber.
  3. Das Urheberrecht mit Ausnahme von Produkteinspielungen, geschützter Marken- oder Warenzeichen, auch ohne ausdrückliche Erwähnung als solche, verbleibt bei Stephan Merk (MerkAudio).
  4. Nachträgliche Veränderungen der Produktion – auch durch künstliche Intelligenz – sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt, bei Kenntnis einer unautorisierten Zweitverwertung oder Veränderung durch Dritte bleiben rechtliche Schritte vorbehalten.
  5. Der Auftraggeber trägt insbesondere die Sorgfalt dafür, dass die Produktion einer akustischen Anleitung im Falle von Dritten geduldet ist (beispielsweise abweichender Hersteller).
  6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Produktionsbeginn die rechtmäßige Nutzung der Inhalte gegenüber Dritten sicherzustellen, andernfalls haftet er für alle daraus entstehenden Schäden oder Rechtsverletzungen.
  7. Die notwendigen Erzeugnisse und Unterlagen zur Produktion einer akustischen Anleitung sind für den Produktionszeitraum als Leihstellung zur Verfügung zu stellen, die Kosten für den versicherten Rücktransport erfolgt zu Lasten des Auftraggebers.
  8. Je nach Komplexität, Materialbereitstellung und Auslastung kann die Produktionsdauer bis zu drei Monaten betragen, die Produktion erfolgt auf Basis der gelieferten Erzeugnisse (Firmware-Version) und orientiert sich nicht an der schriftlichen Bedienungsanleitung.

§ 7 - Reha-Technik (BLINtec)

  1. Hilfsmittelberatungen erfolgen stets mit absoluter Sorgfalt, jedoch ohne Abgabe eines Erfolgsversprechens und abhängig von den individuellen Voraussetzungen oder Kundenwünschen.
  2. Eine Beratung verpflichtet nicht zu einer konkreten Versorgung durch Stephan Merk (BLINtec) und kann durch Dritte erfolgen.
  3. Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, beispielsweise zur Hilfsmittelversorgung, erfolgt nicht ohne dokumentierte Zustimmung des Kunden, andernfalls ist unter Umständen keine weitere Betreuung möglich.
  4. Für die private Hilfsmittelversorgung ist eine vom Kunden eigenständig zu beschaffende, ärztliche Hilfsmittelverordnung notwendig, die auf Kundenwunsch an das zu versorgende Hilfsmittelunternehmen weitergeleitet werden kann.
  5. Die für die Hilfsmittelversorgung notwendigen personenbezogenen Daten werden nur für die Dauer einer Beratung und Versorgung gespeichert, sowie für die finanzwirtschaftliche Erfordernis, beispielsweise Rechnungsstellung, eine Speicherung darüber hinaus erfolgt nicht.
  6. Auch eine telefonische Beratung ist kostenpflichtig, sofern keine vergütete Drittversorgung erfolg, es sei denn, dass eine Versorgung durch einen Dritten mit einer Provision vergütet wurde.
  7. Sollte es sich bei der Beratung oder Kundenservice um den Auftrag eines Dritten handeln, werden dem Kunden nur dann und mit ausdrücklichem Hinweis Leistungen in Rechnung gestellt, sofern diese das Maß des Notwendigen übersteigen.
  8. Die Hilfsmittelversorgung, Einweisung und Schulung und die anschließende Kundenbetreuung kann durch Stephan Merk (BLINtec) auch im Auftrag eines Dritten erfolgen, BLINtec ist in diesem Fall Auftragnehmer des versorgenden Unternehmens.

§ 8 - Journalistische Arbeiten (merkst.de)

  1. Das Urheberrecht aller geschriebenen Artikel, Fotos, Audio- und Videobeiträge verbleibt bei Stephan Merk (merkst.de), als Mitglied der VG WORT werden Publikationen entsprechend ihrer Gültigkeit dort gemeldet.
  2. Alle Beiträge erfolgen nach journalistischen Grundsätzen und spiegeln dennoch die persönliche Meinung des Autors wider.
  3. Bei Produktbesprechungen wird versucht, diese möglichst objektiv und aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten und stellen keine Werbung dar, eigene Erzeugnisse erscheinen auf https://merkst.de, im zugehörigen Podcast und auf YouTube unter https://youtube.com/dl7fos.
  4. Auftragsarbeiten erfolgen stets nach Maßgabe der jeweiligen Bestimmungen des Auftraggebers. Eine Rechnungsstellung erfolgt erst nach der Freigabe des Artikels durch den Auftraggeber.
  5. Der Autor ist berechtigt, auf öffentlich zugängliche Auftragsarbeiten zu verlinken und diese als Referenz anzuführen.
  6. Der Autor hält sich an die gültigen Regeln der deutschen Sprache, so dass Gendersprache bis zu einer ordentlichen Festsetzung durch den Rat der deutschen Rechtschreibung abgelehnt wird, eine nachträgliche Veränderung von schriftlichen Erzeugnissen unter Einbeziehung der Gendersprache ist ohne Zustimmung des Autors nicht gestattet.

§ 9 - merkst.de-Community

  1. Bei der merkst.de-Community handelt es sich um einen Zusammenschluss von Mitgliedern, die mit einem Jahresbeitrag den Fortbestand des merkst.de-Podcasts und von merkst.de generell sicherstellen.
  2. Der Jahresbeitrag ist bis zum 1. Februar eines jeden Jahres fällig, die Höhe wird rechtzeitig mitgeteilt, von den Mitgliedern werden lediglich der vollständige Name und die E-Mail-Adresse gespeichert.
  3. Alle Mitglieder haben Zugang zu einer speziellen Mailingliste und kostenlosen Telefonsupport zu technischen Anfragen aller Art, weiterhin können diese sich aktiv an der Gestaltung des merkst.de-Podcasts beteiligen und/oder Artikel einreichen, die mit einer beitragsfreien Mitgliedschaft vergütet werden.
  4. Mitglieder werden außerdem beitragsfrei geführt, wenn diese das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sich in Schule, Studium oder Ausbildung befinden oder nach transparent kommuniziertem Ermessen des Betreibers.
  5. Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr der merkst.de-Community beitreten, müssen Beiträge erst ab dem Folgejahr entrichten, tritt ein Mitglied im Dezember ein, erfolgt die Berechnung erst im darauf folgenden Jahr.
  6. Alle Mitgliedsbeiträge werden in einer speziellen Tabelle erfasst, auf Wunsch können auch Einzelrechnungen erstellt werden, freiwillige Spenden werden als Einnahme ohne Spendenquittung verbucht.
  7. Mitglieder können unabhängig von der Beitragshöhe den Betrag als Spende nach oben hin anpassen, der Überschuss wird als Beitrag für die folgenden Jahre je nach Höhe angerechnet, sofern das Mitglied im Folgejahr keinen Beitrag leistet.
  8. Beitragszahlungen fallen erst nach Aufforderung an, eine entsprechend vorbereitete E-Mail wird ab Ende Dezember mehrfach versendet, alle Zahlungen darüber hinaus werden als Spende bzw. Beitragsvorschuss verbucht.
  9. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich, dann erfolgt die sofortige Austragung aus der Mailingliste, anteilige Rückerstattungen von Beiträgen sind nicht möglich.
  10. Erfolgt nach mehrfacher Aufforderung keine Beitragszahlung und besteht kein Guthaben, gilt dies als ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft.
  11. Die Auslieferung der E-Mails erfolgt nach technischen Gegebenheiten, der Betreiber übernimmt keine Verantwortung für die zeitnahe Bereitstellung und der dauerhaften Verfügbarkeit der Mailingliste.
  12. Die Community-Bedingungen und das Anmeldeformular sind unter https://merkst.de/community einzusehen.

§ 10 - Datenschutz

  1. Personenbezogene Kundendaten werden ausschließlich gemäß Art. 6 DSGVO und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Auftragsabwicklung und nicht darüber hinaus gespeichert und nicht für Marketingzwecke verwendet oder weitergegeben.
  2. Trotz aller Sorgfalt ist es nicht möglich, personenbezogene Daten vor allen Eventualitäten sicher zu schützen.
  3. Das gilt insbesondere für die ungeschützte Korrespondenz per E-Mail, den arglistigen Zugriff durch Dritte oder bei staatlichen Anordnungen zur Herausgabe der Geschäftsinformationen.
  4. Eine Absicherung vor Fremdzugriffen kann daher nur nach bestem Wissen und den technischen Gegebenheiten erfolgen, eine Haftung erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

§ 11 - Salvatorische Klausel

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.